Erklärung zur Barrierefreiheit
appac soll für alle Menschen nutzbar sein – auf dieser Website, in der Software für Bibliotheksteams und in der Bürger-App. Diese Erklärung beschreibt, wo wir heute stehen und was wir uns vorgenommen haben.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website appac.app. Für die Software appac, die Bürger-App und den Web-OPAC beschreiben wir weiter unten unsere Ziele und den Weg dorthin.
Viele unserer Kundinnen und Kunden sind öffentliche Stellen und an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gebunden. Wir richten uns deshalb nach denselben Anforderungen: den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und der europäischen Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA und der BITV 2.0 weitgehend vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Was wir auf dieser Website umsetzen
- Eine klare Überschriftenstruktur und semantisches HTML, damit Screenreader die Seiten gliedern können
- Einen Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- Ausreichende Farbkontraste – im hellen wie im dunklen Erscheinungsbild, das Ihrer Systemeinstellung folgt
- Keine automatischen Animationen, wenn Sie in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt haben
- Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalten, Darstellung auch auf kleinen Bildschirmen
- Keine Overlay-Werkzeuge, kein Tracking und keine Inhalte, die von fremden Servern nachgeladen werden
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Produkt-Screenshots: Die Abbildungen der Software und der Bürger-App sind Bilder. Sie haben Alternativtexte, die den Inhalt zusammenfassen, geben aber nicht jedes Detail der gezeigten Oberfläche wieder. Die wesentlichen Informationen stehen jeweils auch im Text.
- Klick-Demo: Die Klick-Demo ist ein Prototyp zur Veranschaulichung. Sie ist noch nicht vollständig mit Screenreadern geprüft; einzelne Bedienelemente sind möglicherweise nicht eindeutig beschriftet.
- Dokumente auf Anfrage: PDF-Dokumente, die wir auf Anfrage versenden, sind noch nicht in allen Fällen barrierefrei gestaltet. Gern schicken wir Ihnen die Inhalte in einem anderen Format.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Informationen zu dieser Website in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache gibt es noch nicht.
Unsere Ziele für Software und App
Für die Software appac, die Bürger-App und den Web-OPAC gilt der gleiche Maßstab: WCAG 2.1 Level AA, BITV 2.0 und EN 301 549. Barrierefreiheit ist bei uns Teil der Entwicklung – keine Schicht, die nachträglich darübergelegt wird.
- Für Leser:innen: Bürger-App und Web-OPAC unterstützen Screenreader wie VoiceOver und TalkBack, die Schriftgrößen-Einstellungen des Geräts, ausreichende Kontraste und Bedienung ohne Maus. Die Oberfläche gibt es auf Deutsch und Englisch.
- Für Mitarbeitende: Die Arbeitsoberfläche ist vollständig per Tastatur bedienbar – an der Theke mit Tastenkürzeln für häufige Vorgänge – und mit Screenreadern nutzbar.
- Prüfung: Wir testen automatisiert und manuell mit Tastatur und Screenreader. Vor dem allgemeinen Start lassen wir die Bürger-App und den Web-OPAC zusätzlich extern prüfen.
- Nachweise für die Vergabe: Auf Anfrage erhalten Sie eine Übersicht, wie die Anforderungen der EN 301 549 erfüllt sind.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader. Wir überprüfen die Erklärung, sobald sich die Website wesentlich ändert, mindestens aber einmal im Jahr.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer anderen, für Sie zugänglichen Form? Dann schreiben Sie uns:
E-Mail: hallo@appac.app
Wir bestätigen den Eingang und antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Bitte beschreiben Sie, auf welcher Seite und bei welchem Inhalt Sie auf eine Barriere gestoßen sind.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an eine Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle wenden.
Für Angebote öffentlicher Stellen des Bundes ist das die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; die Länder haben eigene Stellen eingerichtet. Ein Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und es wird kein Rechtsbeistand benötigt. Für Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ansprechpartnerin.
Gern nennen wir Ihnen die für Ihr Anliegen zuständige Stelle.